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Substitutionsbehandlung

Substitutionstherapie

Substitutionsbehandlung  für Menschen mit Opiat-Abhängigkeiten

Schritte

Aufnahme der Substitution

Alle opiatabhängigen Patienten, die anstreben, einen Substitutionsplatz in meiner Praxis zu erhalten, durchlaufen das folgende Verfahren in folgender Rheinfolge:

A) Formalia

Zunächst gilt es, einige Formalia abzuhaken. Es handelt sich hier um den Behandlungsvertrag, den wir als Praxis mit Ihnen als Patient schließen und unterschreiben lassen, um die Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Drogenberatungsstelle von Ihnen zu erhalten. Eine Kooperation zwischen Praxis und Drogenberatungsstelle ist gesetzlich verpflichtend und ohne die nötigen Unterlagen kann keine Substitution durchgeführt werden.

A) Zielsetzung

Unmittelbar, mittelfristig und langfristig:

Ist ein Leben ohne Suchtmittel für Sie vorstellbar?

Möchten Sie zunächst Ihre Gesundheit stabilisieren und sich auf die Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen fokussieren?List item 2

Streben Sie einen stabilen Zustand an, der Ihnen die Zusammenarbeit mit der Drogenberatungsstelle, dem Job Center oder auch dem Partner und den Kindern ermöglicht?

Mit welchem Substitutionsmittel sollten Sie behandelt werden?

Welche Erkrankungen sind zudem behandlungsrelevant?

Welche Impfungen werden für Sie empfohlen?

Welches Chronikerprogramm könnte für Sie relevant sein? –> Dies gilt für Diabeteserkrankte, Raucherlungenpatienten (COPD/Asthma) oder Patienten, die bereits einen Herzinfarkt erlitten haben.

Nach dem dritten Termin steht der Behandlung nichts mehr im Wege und Sie kommen an einem zuvor vereinbarten Montag in die Praxis, um die erste Dosierung vorzunehmen. Gemeinsam versuchen wir, die Dosisfindung so schnell wie möglich zu absolvieren. Es ist daher sehr hilfreich, wenn Sie zum ersten Dosiertermin möglichst entzügig erscheinen. Das erlaubt es mir, Ihre medizinisch notwendige Dosierung schnell zu ermitteln.

Nun sind Sie aufgenommen. Herzlichen Glückwunsch!

Sie erhalten umgehend eine Kopie der Hausregeln und werden in der Bundesopiumstelle in Bonn unter meinem Namen angemeldet. Dies ist gesetzliche vorgeschrieben, um eine Doppel-Substitution zu vermeiden.

Ihr Medikament (Substitut) wird nun rezeptiert, wobei Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rezeptgebühren selbst entrichten. Mit Unterstützung der Drogenberatungsstelle können Sie sich jedoch von den gesetzlichen Rezeptgebühren befreien lassen. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist sehr komplex, daher wird unsere Praxis von zwei Apotheken dabei unterstützt. Je nach Substitutionsmedikament und Behandlungsschemata können für Sie monatlich mehrere Rezepte notwendig sein.

Erhalt der Substitution

Nach der Dosisfindungsphase, die je nach Verlauf einige Tage bis Wochen dauern kann, beginnt der Erhaltungs- und Stabilitätsprozess. Da die Auflagen sowie der Ablauf der Substitution sehr komplex sind, streben wir eine kooperative Zusammenarbeit mit unseren Patienten an. Ein Großteil unserer praxisinternen Arbeit während der Substitution besteht aus Büroarbeit und ist für Sie als Patient nicht immer offensichtlich.



Halten Sie daher dringlichst die Praxisabläufe ein und achten Sie auf die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen (Regelmäßiges Drogenscreening, Blutabnahmen, Rezeptgebühren)! Sie sind sowohl als Suchtkranker als auch als normaler hausärztlicher Patient in unserer Praxis registriert. Gemeinsam arbeiten wir an der Erreichung Ihre Ziele oder ggf. deren Anpassung, was zur Verbesserung Ihrer Gesundheit und damit Ihrer Lebensqualität dient.



Es steht Ihnen zudem ein Sozialarbeiter des Suchthilfeverbund Duisburg e.V. in Form eines Drogenberaters zur Verfügung, der Sie in allen nicht medizinischen Fragen unterstützt und begleitet. Angelegenheiten wie ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung, Wohnungssuche oder Rehabilitationsanträge erledigt dieser gerne mit Ihnen. Der Gesetzgeber erkennt die Diagnose einer Suchterkrankung als komplexen Prozess an. Die medizinische Behandlung wird daher als Teil eines Ganzen gewertet, was Ihnen zudem die staatliche Unterstützung in vielen weiteren Lebensbereichen garantiert.


Beendigung der Substitution

Wie für alles im Leben, gibt es auch für die Beendigung einer Substitutionsbehandlung gewisse Gründe/Ursachen:

1. Abdosierung:

Der Patient hat seine Ziele erreicht und nach einer erfolgreiche Abdosierung ist er suchtmittelfrei und die Behandlung muss nicht weiter fortgesetzt werden.

2. Umzug

(hierzu zählen auch Gefängnisaufenthalte)

3. Disziplinarische Entlassung:

Der Patient nimmt die regelmäßige Vergabe nicht wahr, hat das Personal nicht korrekt behandelt oder die Rezeptgebühren nicht bezahlt.

4. Zusammenbruch der Arzt-Patient-Beziehung:

Der Arzt sieht sich nicht mehr in der Lage, den Patienten bei sich in der Praxis zu behandeln.

In all diesen Fällen erfolgt umgehend die Abmeldung bei der Bundesopiumstelle in Bonn.